PV-/Solaranlagen auf kommunalen Gebäuden (Liegenschaften) installieren
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- Bitte berücksichtigen: Wir treffen hier nur grobe und allgemeingültige Einstufungen, die von spezifischen Projektergebnissen abweichen können. Wir wollen eine erste Indikation geben. Praxisnäher sind oft die Erfahrungen aus den Beispielen unten.
- Die folgenden Inhalte wurden vom GovShare-Content-Team sorgfältig und mit hohem Recherche-Aufwand für Euch zusammengetragen.
- Bitte berücksichtigen: Wir treffen hier nur grobe und allgemeingültige Einstufungen, die von spezifischen Projektergebnissen abweichen können. Wir wollen eine erste Indikation geben. Praxisnäher sind oft die Erfahrungen aus den Beispielen unten.
- Mach dein Projekt zu Photovoltaik auf kommunalen Dächern, Deutsches Institut für Urbanistik, 2020
- Arbeitshilfe zur Erstellung eines Planungs- und Umsetzungskonzepts, Energieagentur Schaumburg gGmbH, 2022
- 10 gute Gründe für die Installation von PV-Anlagen, Deutsches Institut für Urbanistik, 2023
- Energiekosten in Kommunen sparen, LEKA MV, August 2023
- Ausschreibung mit Bürgerbeteiligung, Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen, Oktober 2023
- Ökobilanz Photovoltaik, Sunshine Energy, Januar 2024
Kurzbeschreibung - Um was geht's genau?
Im Hinblick auf die Energiewende wird es für Gemeinden zunehmend relevant sein, selbst erneuerbare Energien zu erzeugen. Der Aufbau von Photovoltaikanlagen ist dafür eine hervorragende Möglichkeit. Dächer von öffentlichen Gebäuden wie Schulen, Rathäuser, Turnhallen und anderen kommunalen Liegenschaften eignen sich ideal für Photovoltaikanlagen. Der täglich hohe Eigenverbrauch von Strom für Licht, Computer, die Kantine etc., führt zur schnellen Amortisierung der Investition. Ebenfalls können bereits bestehende Flächen sinnvoll und nachhaltig genutzt werden und Kommunen sind in der Lage, Ihre Stromkosten zu senken.
Trotzdem kann der Ausbau auf kommunalen Dächern in den Kommunen stocken, z.B. aufgrund von: schwankenden Einspeisegebühren, fehlendem Personal und Expertise, der Statik, des Brandschutzes oder Denkmalschutz kommunaler Dächer oder fehlender finanzieller Mittel. Insofern sind politischer Wille und die richtigen Planungs- & Entscheidungswege bei der Realisierung von PV-Anlagen wichtig für einen erfolgreichen Ausbau.
Aber die gute Neuigkeit ist, wie ein Bürgermeister einer 5.000-Einwohner-Gemeinde trefflich im Gespräch mit uns gesagt hat: "Das ist alles kein Hexenwerk."
Der Ausbau von Photovoltaikanlagen auf öffentlichen Gebäuden ist zukunftsweisend und wirtschaftlich sinnvoll. Im Zusammenspiel mit anderen Maßnahmen wie dem Strombilanzkreismodell verstärken sich die positiven Effekte nochmals (Siehe Maßnahme "Strombilanzkreismodell etablieren").
Mehrwerte für Kommunen – Was bringt’s?
- PV-Anlagen beziehen eine kostenlose, frei verfügbare, unerschöpfliche und saubere Energiequelle. Kommunen können damit erheblich an Energiekosten einsparen und sich sowohl unabhängig von externen Strompreisen als auch umweltschädlicher Stromerzeugung machen.
- Der Einsatz von PV-Anlagen führt zu einer Reduzierung der CO2-Emissionen. Photovoltaikanlagen verbrauchen nicht mal 5 % des CO2, welches in Kohlekraftwerken anfällt (Im Vergleich zu 1 kWh Braunkohle-Energie spart 1 kWh PV-Strom ca. 1025 Gramm Kohlendioxid).
- Die Anlagen sind während des Betriebs komplett emissionsfrei, haben nur geringe Reparaturkosten und können flexibel auf die äußeren Umstände angepasst werden.
- Da der Ausbau von erneuerbaren Energien nicht an den voraussichtlichen Bedarf gebunden sind, kann überproduzierter Strom von anderen Gebäuden/Liegenschaften auch bezogen werden (siehe hierfür Maßnahme "Strombilanzkreismodell etablieren").
- Die Installation von PV-Anlagen bietet die Möglichkeit zur Bürgerbeteiligung (siehe auch Maßnahme "Energiegenossenschaften gründen bzw. deren Gründung unterstützen (Bürgerenergie)" und stärkt das Bewusstsein für erneuerbare Energien in der Gemeinde. Bürgerinnen und Bürger können aktiv zur Energiewende beitragen, indem sie unter anderem Anteile an den PV-Anlagen erwerben oder den erzeugten Ökostrom nutzen.
- Die Entscheidung, gemeindeeigene Dachflächen für PV-Anlagen zu nutzen, kann lokale Wirtschaftsakteure, wie Installateure und Techniker, fördern. Dies schafft Arbeitsplätze und unterstützt die Entwicklung der lokalen Wirtschaft.
Erfolgsfaktoren / Stolpersteine – Wie gelingt die Umsetzung?
Wichtige Umsetzungspunkte:
- Grundsatzentscheidungen treffen hinsichtlich der Ziele (PV-Ausbauziel & Zeitraum), der Verantwortlichkeiten, und der Kommunikation in der Verwaltung, Politik und der Öffentlichkeit.
- Planung und Vorbereitung: Eine klare Projekt-Strategie für die Umsetzung haben, Kataster erstellen und Analyse der kommunalen Gebäude und der PV-Nutzbarkeit durchführen - dabei ggf. mit der Denkmalschutzbehörde kooperieren, Ergebnisberichte erstellen und eine Entscheidung bzgl. des Betriebsmodells der Anlage herbeiführen.
- Umsetzung: Ausschreibung zum Bau der Anlage oder Ausschreibung der Anlage für Investoren / Bürgerenergiegenossenschaften durchführen, die Netzverträglichkeit prüfen, die Anlage aufbauen inkl. Pflichtanmeldung und in Betrieb nehmen.
- Rechtliches: Seit 2023 entfallen beim Kauf von PV-Anlagen für öffentliche und dem Gemeinwohl dienenden Gebäuden die Umsatzsteuer unabhängig von der Größe der Anlage (Nullsteuersatz für die Lieferung, Installation, notwendigem Zubehör und Speichern).
Ausprägungsformen
Für die Realisierung von PV-Anlagen auf kommunalen Dächern bieten sich verschiedene Möglichkeiten an. Kommunen können die Anlagen in Eigenregie realisieren (Investition von der Kommune), von Investoren realisieren lassen oder mit Bürgerbeteiligung errichten. Die Auswahl des Modells hängt von folgenden Faktoren ab: personell Ausstattung, Investitionsmöglichkeiten, die Erfahrung mit der Realisierung von PV-Anlagen und der Risikoverteilung der Gemeinde.
Mögliche Betriebsmodelle:
- PV-Anlagenbetrieb durch die Kommune im Eigenbetrieb oder mit Anlagenpacht.
- Fremdbetrieb der PV-Anlage durch Dachverpachtung (oftmals in Kombination mit Bürgerbeteiligung / Energiegenossenschaften) und/oder PV-Strom-Liefervertrag.
Es ist jeweils zu prüfen, inwieweit es sich um einen vergaberechtlich relevanten Vorgang handelt, der von der Gemeinde ausgeschrieben werden muss.
Kostentreiber
- PV-Fläche / Anlagenleistung
- Bauliche Rahmenbedingungen