Fahrradwege beleuchten
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- Bitte berücksichtigen: Wir treffen hier nur grobe und allgemeingültige Einstufungen, die von spezifischen Projektergebnissen abweichen können. Wir wollen eine erste Indikation geben. Praxisnäher sind oft die Erfahrungen aus den Beispielen unten.
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Kurzbeschreibung - Um was geht's genau?
Die Radverkehrsinfrastruktur wurde in den letzten Jahren durch zahlreiche neue Radwege deutlich verbessert. Durch die Verkehrssicherungspflicht von Kommunen für den Großteil der ausgewiesenen Radwege kommen auch neue Aufgaben auf die Kommunen zu. Der erfreulicherweise zunehmende Fahrradverkehr führt daher auch verstärkt zu der Diskussion über die Beleuchtung der Radwege (inkl. Außerorts).
Die Beleuchtung von Radwegen steht jedoch im Konflikt mit Naturschutzzielen und hat durch die sog. Lichtverschmutzung schädliche Effekte auf nachtaktive Tierarten wie Insekten und Fledermäuse.
Die Frage ist, nach welchen Kriterien entschieden werden soll, wann eine Beleuchtung - insbesondere von außerörtlichen Radwegen notwendig erscheint und wie sie auszuführen ist.
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr propagiert in seiner Publikation „Einladende Radverkehrsnetze“ vom April 2023: „Radverkehrsanlagen sollten grundsätzlich über eine Beleuchtung verfügen, auch und gerade außerhalb bebauter Gebiete“. Begründet wird dies mit den Aspekten Akzeptanz, Verkehrssicherheit und Komfort.
Demgegenüber lautet die gemeinsame Empfehlung von BUND BW, LNV, NABU BW und der Fachgruppe Dark Sky der Vereinigung der Sternfreunde (LNV Info 03/2021) außerorts prinzipiell so wenig zusätzliche Beleuchtung wie möglich zu installieren, da es keine insektenfreundliche Beleuchtung gibt. Schutzgebiete und ihre Umgebung sollten grundsätzlich von der Beleuchtung ausgenommen werden.
Über eine Beleuchtung außerorts kann nachgedacht werden, wenn: die Nutzung durch Fußgänger und Radfahrer nicht getrennt werden kann, Kreuzungen und Querungsstellen mit dem Kfz-Verkehr bestehen und das Radverkehrsaufkommen auch nachts und in dunklen Jahreszeiten sehr hoch ist.
In jedem Fall sollten Radwege gut gebaut und instandgehalten werden, idealerweise mit hellem Belag und reflektierenden Randstreifen versehen sein und sofern Beleuchtung notwendig ist, sollte diese adaptiv geregelt sein.
Mehrwerte für Kommunen – Was bringt’s?
- Naturschutz und Mobilitätswende werden in Einklang gebracht und der sichere sowie nachhaltige Fahrradverkehr gefördert.
Erfolgsfaktoren / Stolpersteine – Wie gelingt die Umsetzung?
Schon im ersten Planungsstadium eines Radwegs ist die Beleuchtungsthematik zu betrachten und entsprechende Sachexpertise zu beteiligen.
Bei der Beleuchtung ist zu beachten:Die am wenigsten schädliche Lichtfarbe von eingesetzten LEDs ist warmweiß.
Die Beleuchtungsstärke von 2 bis 3 Lux reicht für eine Beleuchtung aus.
Wird eine Beleuchtung erwogen, sollte auf eine adaptive Beleuchtung gesetzt werden, bei der die Beleuchtung nur für die Zeit des Durchfahrens aktiviert ist.
Niedrige Pollerleuchten und Wegeleuchten (80-90 cm Masthöhe) sind ausreichend für eine gute Beleuchtung und schaffen gleichzeitig Ruhezonen für Tiere.Eine ausgewogene Balance zwischen Akzeptanz & Sicherheit, Umweltverträglichkeit und Effizienz berücksichtigt die Interessen aller Anspruchsgruppen.
Ausprägungsformen
- Radwege mit reflektierenden Markierungsstreifen
- Radwege mit leuchtenden Markierungsstreifen
- Adaptive beleuchtete Radwege
- Dauerhaft beleuchtete Radwege
Kostentreiber
- Entsprechend der Ausprägungsformen (siehe oben).