Balkon-PV-Anlagen (Steckerfertige PV-Anlagen) fördern
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- Bitte berücksichtigen: Wir treffen hier nur grobe und allgemeingültige Einstufungen, die von spezifischen Projektergebnissen abweichen können. Wir wollen eine erste Indikation geben. Praxisnäher sind oft die Erfahrungen aus den Beispielen unten.
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Kurzbeschreibung - Um was geht's genau?
Balkon PV-Anlagen können in Form einer steckerfertigen PV-Anlage (Balkonanlage) im deutschen Stromnetz betrieben werden. Im Gegensatz zu Photovoltaikanlagen sind die wesentlich kleineren Steckersolar-Geräte dafür gedacht, dass Privatpersonen sie selbst anbringen, anschließen und direkt nutzen.
Durch kommunale Zuschüsse werden Bürger:innen animiert, eine Balkon-PV-Anlage zu installieren.
Balkonanlagen sind günstig in der Anschaffung, leicht zu installieren und werden direkt über eine Steckdose an den eigenen Haus- oder Wohnungsstromkreis angeschlossen. Die Anmeldung beim Netzbetreiber und beim Marktstammdatenregister kann selbst vorgenommen werden. Die Einspeisung von überschüssigen selbst erzeugten Strom in das allgemeine Stromnetz muss gemessen und bilanziert werden - stellt aber eher die Ausnahme dar, da der erzeugte Strom i.d.R. im Haushalt eigenverbraucht wird.
Mit steigendem Klimaschutzbewusstsein und Energiepreisen hat das Interesse an diesen „Mini-Solaranlagen“ im Jahr 2023 stark zugenommen.
Mehrwerte für Kommunen – Was bringt’s?
- Mit der Förderung von Balkon-PV-Anlagen, können Bürger:innen unterstützt werden, die keine Dach-PV-Anlage installieren können. Damit können sich diese an der Energiewende und am Klimaschutz beteiligen.
Erfolgsfaktoren / Stolpersteine – Wie gelingt die Umsetzung?
- Das Förderprogramm aktiv und breit gestreut vermarkten.
- Den Fördertopf angemessen ausstatten - idealerweise basierend auf eigenen Erfahrungswerten oder denen anderer Kommunen.
- Die betroffenen Akteure in der Verwaltung und in der Kommune (Energieversorger, Netzbetreiber, usw. ) von Anfang an einbeziehen.
- Das Förderprogramm bürger:innenfreundlich und rechtlich abgesichert konzipieren.
Ausprägungsformen
- Pauschalbetrag
- Betrag pro Watt-Peak (i.d.R. mit Deckelung der maximalen Fördersumme)
Kostentreiber
- Anzahl und Umfang der Förderungen