Förderprogramm für Photovoltaik-Balkonanlagen
Kurzbeschreibung - Um was geht's genau?
Um den Klimaschutz in der Bevölkerung zu stärken, hat die Stadt Geretsried eine Förderung für Photovoltaik-Balkonanlagen ins Leben gerufen. Die Photovoltaik stellt neben der Windenergie eine wichtige Technologien zur Stromerzeugung im Zuge der Energiewende dar.
Im Förderprogramm wird die private Anschaffung von Stecker-Solaranlagen, auch bekannt als Balkonkraftwerke oder PV-Anlagen für Balkone gefördert. Die Investition in solche Kleinkraftwerke wird mit einer Förderung von 25 Prozent der Kosten bezuschusst, wobei der maximale Förderbetrag bei 200 Euro liegt.
Das Ziel ist es, die Bürgerinnen und Bürger zu ermutigen, umweltfreundlich auf ihren Balkonen Strom mit Hilfe von Photovoltaik-Anlagen zu erzeugen. Die Förderung von Balkonanlagen soll auch Mietern und Bewohnern von Eigentumswohnungen die Möglichkeit bieten, ihren eigenen umweltfreundlichen Strom zu produzieren und somit einen Beitrag zur Energiewende in Geretsried zu leisten.
Weitere Informationen gibt es auf der Webseite von Geretsried.
Mehrwerte – Was bringt's?
- Die Förderung von Photovoltaik-Anlagen ermöglicht es Bürger: innen, aktiv an der Energiewende teilzunehmen und selbst zu Erzeugern von erneuerbarem Strom werden. Somit übernehmen sie Verantwortung für ihre Energieversorgung, können Kosten senken und sich teilweise oder vollständig von externen Stromlieferanten unabhängig machen.
- Die Förderung von Photovoltaik-Anlagen trägt dazu bei, das Bewusstsein für erneuerbare Energien und Umweltschutz zu stärken. Durch die aktive Teilnahme an der Energiewende entwickeln die Bürgerinnen und Bürger ein stärkeres Umweltbewusstsein und Verständnis für nachhaltige Energieerzeugung.
- Nicht nur Eigentümer sondern auch Mieter können zur Energiewende beitragen und gleichzeitig Kosten sparen.
Umsetzung – Tipps für andere Kommunen
- Es ist bei 25 Tsd. Einwohner aktuell von ca. 100 Anträgen auszugehen => bei einer 200,-- Förderung sollte der Fördertopf somit 20 Tsd. € betragen. Faustformel: pro Einwohner 1€ in den Fördertopf.
- Sofern eine geringe Fördersumme vorhanden ist, sollte eine faire Lösung für die Zuteilung vorhanden sein. Empfehlung: einen Beantragungszeitraum festlegen und auf Basis der eingegangenen Anträge dann die Zuteilung organisieren.
- Es sollte nur per eMail ein Antrag gestellt werden können, um den Eingang dokumentiert zu haben.
Erfahrungen – Was wurde gelernt?
Was lief besonders gut?
- Die Antragsformulare wurden als Entwurfsversion vorbereitet und publiziert, damit waren die Bürger:innen informiert; ebenso konnten Mieter:innen den Vermieter kontaktieren und WEGs konnten prüfen, ob bereits ein positiver WEG-Beschluss vorliegt.
- Die Überprüfung der Mieter und Vermieter in Bezug auf deren Antragberechtigung lief problemlos.
Was würdest Du rückblickend betrachtet anders machen?
- Wir hätten einen Antragszeitraum von einer Woche ansetzen sollen und dann auf Basis der eingehenden Anträge die Fördersumme pro Antragsteller reduzieren oder auslosen sollen.
- Eine reine eMail-Beantragung ist hilfreich (Hinweis: eine eMail-Adresse ist sowieso notwendig für die Betreiber:innen einer PV-Anlage).