Richtlinie zum Errichten von Elektroladeinfrastruktur im öffentlichen Raum
Kurzbeschreibung - Um was geht's genau?
Bundesregierung und Automobilhersteller haben sich im November 2019 auf ein umfangreiches Förderprogramm für die Elektromobilität verständigt. Der Aufbau einer bedarfsgerechten Ladeinfrastruktur ist eine grundlegende Voraussetzung für eine weitere Verbreitung der Elektromobilität. Deren Aufbau liegt grundsätzlich in der Verantwortung der privaten Wirtschaft, die Stadt Bergisch Gladbach will hier unterstützend, aber auch steuernd wirken, indem sie rechtliche Rahmenbedingungen nutzt, planerische und organisatorische Voraussetzungen schafft sowie die Rolle eines Kommunikators und Förderers einnimmt.
Um die Auswahl von Flächen für Ladeinfrastruktur transparent und diskriminierungsfrei zu gestalten und das Genehmigungsverfahren zu strukturieren, hat die Stadt Bergisch Gladbach ein allgemeingültiges Konzept entwickelt: Der Aufbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur soll gesamtheitlich und strategisch erfolgen. Die Richtlinie gibt die Schritte und die technischen wie rechtlichen Details für interessierte Ladepunktbetreiber vor.
Siehe Mobilitätswebseite der Stadt Bergisch Gladbach
Mehrwerte – Was bringt's?
- Die Richtlinie schafft einen sicheren Rechtsrahmen für alle Akteure und bietet damit Planungssicherheit.
- Die Auswahl von Flächen für Ladeinfrastruktur erfolgt transparent und diskriminierungsfrei.
- Das Genehmigungsverfahren läuft strukturiert und effizient ab.
- Der Vergabeprozess kann mit relativ wenig Aufwand digitalisiert werden.
Umsetzung – Tipps für andere Kommunen
- Es empfiehlt sich anhand von bestehenden Best-Practice-Beispielen zu orientieren.
- Die relevanten internen Stakeholder und die politischen Gremien sollten frühzeitig am Projekt beteiligt sein.
- Ein Austausch mit bereits vor Ort tätigen Ladeinfrastrukturbetreibern empfiehlt sich.
Erfahrungen – Was wurde gelernt?
Was lief besonders gut?
- Der interne Erarbeitungsprozess lief schnell und ergebnisorientiert.
- Die Umsetzung der Richtlinie in einen digitalen Workflow.
- Die Ladeinfrastrukturbetreiber haben die Richtlinie und deren Umsetzung gut angenommen.
Was würdest Du rückblickend betrachtet anders machen?
- Zu Beginn des Projekts lag keine konkrete Bedarfsberechnung vor, sodass mit Annahmen gearbeitet werden musste. Zwischenzeitlich wurde dies durch eine Bedarfsberechnung im Rahmen eines geförderten Ladeinfrastrukturkonzepts nachgeholt. Dadurch sind kleinräumigere und genauere Betrachtungen möglich.