Kurzbeschreibung - Um was geht's genau?
Die Stadtverwaltung Plauen entwickelte eine Regelung, wie öffentlicher Raum an Unternehmen vergeben werden kann, die Ladesäulen für Elektrofahrzeuge errichten möchten. Die Herausforderung besteht darin, dass die Stadt öffentliche Parkflächen bereitstellt und verwaltet, die aus Steuergeldern finanziert werden. Wenn Unternehmen auf diesen Flächen Ladesäulen installieren, profitieren sie finanziell von einem Bereich, der mit öffentlichen Mitteln durch die Stadt bereitgestellt und instand gehalten wird. Daher sucht die Stadtverwaltung nach einer fairen Lösung, um sicherzustellen, dass die Flächen bedarfsorientiert vergeben werden und Chancengleichheit gewährleistet ist.
Um dieses Ziel zu erreichen, betrachtet die Stadt die Errichtung von Ladeinfrastruktur als "Sondernutzung" öffentlicher Flächen. Es gibt bereits eine städtische Sondernutzungssatzung mit Gebühren, die festlegt, dass Betreiber von Ladesäulen anfänglich 500 € Sondernutzungsgebühren zahlen und dafür das Sondernutzungsrecht für die Fläche für 6 Jahre erhalten.
Ebenso hat die Stadtverwaltung eine Richtlinie entwickelt, die den Vergabeprozess von öffentlichen Flächen an interessierte Betreiber von Ladesäulen regelt. Die Richtlinie wurde im November 2023 vom Stadtrat beschlossen und trat anschließend in Kraft.
Bis Ende 2024 können Unternehmen noch frei Standorte für ihre Ladesäulen auswählen, die dann von der Verwaltung geprüft und ggf. genehmigt werden. Ab 2025 wird die Verwaltung jedoch Standortbündel vorgeben, was bedeutet, dass jedes Unternehmen drei bis fünf Standorte gemeinsam errichten muss. Diese Maßnahme zielt darauf ab, sicherzustellen, dass Betreiber mehrere Standorte abdecken, was für die Bürgerinnen und Bürger komfortabler in der Nutzung ist. Zudem werden wirtschaftlich weniger attraktive Standorte mit attraktiveren in einem Bündel vergeben, um die flächendeckende Versorgung sicherzustellen.