Kurzbeschreibung - Um was geht's genau?
Der Rat der Stadt Hagen hat am 26.09.2019 (im Rahmen des Klimanotstandes) beschlossen, dass Entscheidungen und Maßnahmen der Stadt auf ihre Klimarelevanz (Klimaschutz und Klimafolgenanpassung) zu prüfen sind. Das Umweltamt hat ein Verfahren entwickelt, das nun bei der Erstellung von Beschluss-, Berichts-, Mitteilungs- und Ergänzungsvorlagen der Stadt Hagen zur Anwendung kommt.
Zunächst ist anhand einer sogenannten „Positiv- und Negativliste“ zu prüfen, ob und welche Klimarelevanz mit dem jeweiligen Sachverhalt verbunden ist. Gibt es positive oder negative Auswirkungen, werden diese ebenso erläutert, wie ggf. mögliche quantitative Angaben (Vermeidung oder Verursachung von Treibhausgas-Emissionen in Tonnen pro Jahr).
Im Falle von negativen Auswirkungen sind Optimierungsmöglichkeiten aufzuzeigen, durch die weniger Treibhausgase anfallen, Klimafolgen abgemildert und/oder Treibhausgase kompensiert werden. Die dafür ggf. anfallenden Kosten sind in das jeweilige Projekt mit einzurechnen bzw. einem externen Verursacher aufzuerlegen.
Die Prüfung der Klimarelevanz erfolgt durch das Fachamt / den Fachbereich mit der entsprechenden Sachkenntnis über die zu beschließende Maßnahme, das Umweltamt unterstützt dabei.
Das Verfahren ist in einem ausführlichen Leitfaden beschrieben - siehe Anhang.